Vertragsbedingungen für Geschäftsbeziehungen mit Scerncabot
Stand: 10. November 2023
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Scerncabot AG, Bahnhofstrasse 42, 8001 Zürich, Schweiz (nachfolgend "Scerncabot" genannt), gegenüber ihren Kunden.
1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Scerncabot stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2.1 Angebote von Scerncabot sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
2.2 Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Scerncabot oder durch die Ausführung der Leistung zustande.
2.3 Angaben in Katalogen, Prospekten und auf der Website sind nur annähernd massgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
3.1 Der Umfang der von Scerncabot zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung und den zugehörigen Leistungsbeschreibungen.
3.2 Änderungen des Leistungsumfangs durch den Kunden bedürfen der Zustimmung von Scerncabot und einer schriftlichen Vereinbarung über die sich daraus ergebenden Mehr- oder Minderkosten sowie Terminanpassungen.
4.1 Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
4.2 Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.3 Bei Zahlungsverzug ist Scerncabot berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4.4 Scerncabot behält sich das Recht vor, angemessene Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
5.1 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie von Scerncabot ausdrücklich als verbindlich bestätigt worden sind.
5.2 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die ausserhalb des Einflussbereichs von Scerncabot liegen, wie höhere Gewalt, Streiks, Betriebsstörungen oder Lieferverzögerungen von Zulieferern.
5.3 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verschieben sich die Termine mindestens um den Zeitraum der Verzögerung.
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsmässig erbrachten Leistungen abzunehmen.
6.2 Nach Fertigstellung der Leistungen führen die Parteien gemeinsam eine Abnahmeprüfung durch. Das Ergebnis wird in einem Abnahmeprotokoll festgehalten.
6.3 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, werden jedoch im Abnahmeprotokoll festgehalten und von Scerncabot im Rahmen der Gewährleistung behoben.
6.4 Die Leistung gilt auch als abgenommen, wenn der Kunde die Leistung in Gebrauch nimmt oder wenn er innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung keine Abnahme verlangt.
7.1 Scerncabot gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen und keine Mängel aufweisen, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder vertraglich vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
7.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.
7.3 Mängel sind Scerncabot unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei berechtigten Mängelrügen hat Scerncabot das Recht zur Nachbesserung oder Neulieferung. Erst wenn die Nachbesserung fehlschlägt, kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
7.4 Keine Gewährleistung wird übernommen für Schäden, die durch unsachgemässe Behandlung, Änderungen durch den Kunden oder natürliche Abnutzung entstehen.
8.1 Scerncabot haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Scerncabot nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
8.2 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
8.3 Die Haftung für mittelbare und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
9.1 Scerncabot behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis vor.
9.2 Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zu versichern.
10.1 Scerncabot behält sich an allen Plänen, Zeichnungen, technischen Unterlagen und sonstigen Werken, die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung dem Kunden überlassen werden, die Eigentums- und Urheberrechte vor.
10.2 Der Kunde erhält an diesen Unterlagen ein einfaches, nicht ausschliessliches Nutzungsrecht, soweit dies für die Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist.
11.1 Scerncabot erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung von Scerncabot.
12.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.
12.2 Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
13.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Zürich, Schweiz.
13.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Zürich, Schweiz, soweit gesetzlich zulässig.
13.3 Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahekommt.
13.5 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.